§ 1 Name, Sitz und Zweck

1. Der am 26.01.2023 in Overath begründete Verein führt den Namen „MTB-Overath“ und hat seinen Sitz in Overath. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bergisch Gladbach eingetragen.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) §52 Nummer 21. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Mountainbike- Radsportes.

Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch:

a) Die Förderung der sportlichen Jugendarbeit.
b) Die Förderung des Naturschutzes und der Aufklärung der Mitglieder in diesem Sinne

c) Moderation und Kommunikation zwischen verschiedenen Nutzergruppen des Waldes. d) Den Bau und die Unterhaltung von zweckdienlichen Sportanlagen.
e) Interessenvertretung derjenigen, die diesen Sport ausüben

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten grundsätzlich keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 2 Zugehörigkeit zu einem Verband

Ordentliche Mitglieder sind über ihre Mitgliedschaft im Verein automatisch auch Mitglieder im „Kreissportbund Rheinisch Bergischer Kreis e.V.“, sowie dem Landessportbund NRW.